Was ändert sich für Autofahrer im Jahr 2020?
Die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2020 für Autofahrer finden Sie hier.
Höhere Bußgelder fallen ab 2020 für folgende Vergehen an:
Das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen wird in Zukunft mit bis zu 100 Euro Bußgeld statt bisher mit höchstes 55 Euro Strafe belegt. Das Halten auf dem Schutzstreifen für maximal drei Minuten ist ebenfalls nicht mehr erlaubt.
Außerdem müssen Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, nach Inkrafttreten einer verschärften Straßenverkehrsordnung mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen. Hinzu käme außerdem ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dürfen künftig innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) rechts abbiegen. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Fahrgemeinschaften auf Busspuren
Busspuren können zukünftigen auch für Fahrgemeinschaften freigegeben werden. Der PKW muss mindestens mit drei Personen besetzt. Über die Umsetzung dieser Maßnahme entscheiden die Städte und Gemeinden selbst.
Mehr Prämie beim Kauf eines E-Autos
Der Kauf eines E-Autos wird bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro statt bisher mit 4000 nun mit 6000 Euro bezuschusst. Bis zu einem Kaufpreis von 65.000 Euro wird der sogenannte Umweltbonus auf 5000 Euro erhöht. Auch bei Plug-in-Hybriden wird der Zuschuss ähnlich angehoben.
Mehr Sicherheit und ein grüner Pfeil für Radfahrer
Autos sollen durch ein neues Verkehrsschild darauf hingewiesen werden, wenn das Überholen von Zweirädern verboten ist. Ansonsten muss beim Überholen innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts sogar von 2 Metern eingehalten werden.
Radfahrern ist ab 2020 erlaubt auch nebeneinander zu fahren, sofern andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. Zusätzlich wird es für Radfahrer einen eigenen grünen Pfeil für das Rechtsabbiegen geben.
Außerdem ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen, sofern eine Radweg vorhanden ist, innerhalb von fünf Metern zur Eckausrundung bzw. acht Metern bis zur Straßenecke verboten.
Lange LKW müssen ab Mitte 2020 mit einer mitblinkenden Seitenleiste beim Abbiegen ausgerüstet werden.